2012_fiskalvertreter








Sicherheit und Konzernunabhängigkeit
für Ihr Vertrauen.
Nur ein Partner mit dem entsprechenden finanziellen Fundament kann den Gang über die Grenze hinreichend absichern.
Der Importeur steht im Obligo gegenüber den Finanzbehörden. Wir sorgen für raschen Warenfluss, schon dadurch, dass wir im Rahmen von Zollbürgschaften die erforderlichen Sicherheiten bieten oder Aufschubkonten für unsere Kunden beantragen.

Als zugelassener Fiskalvertreter übernehmen wir die Aufgaben und Pflichten eines ausländischen Importeurs gegenüber den deutschen Finanzbehörden gemäß den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. So setzt sich die Reise der Güter ohne Verzögerung fort. Warenflüsse beschleunigen und optimieren - dies ist unser Beitrag zur Erhaltung Ihrer Kundenbeziehungen.
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Unsere besonderen Kompetenzen:
> Fiskalvertretungen
> Anmeldung zur Intrahandelsstatistik (Intrastat)
> ZM (Zusammenfassende Meldungen)
> Erledigung der steuerlichen und statistischen Pflichten für in der EU ansässige Unternehmen ohne Firmensitz in Deutschland
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